Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Gartenwasserzähler
Einbau und Betrieb von Gartenwasserzählern
Zuständigkeit und Vorgehen bei der Installation
Da der Gartenwasserzähler Teil der Trinkwasserversorgung ist und somit im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde liegt, beachten Sie bitte folgende Schritte:
Eichzeit und Ablauf der Gebührenbefreiung
Die Eichzeit eines Gartenwasserzählers beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf dieser 6 Jahre muss der Zähler ausgetauscht oder nachgeeicht werden. Erfolgt kein Austausch des Zählers nach Ablauf dieser Eichzeit, entfällt die Befreiung der Schmutzwassergebührersatzlos.
Hinweise:
Auswirkungen auf die Gebühr
Der Gartenwasserzähler reduziert ausschließlich die Schmutzwassergebühr, da das auf dem Grundstück verdunstende bzw. versickernde Gießwasser nicht dem öffentlichen Kanalsystem zugeführt wird. Die Niederschlagswassergebühr wird durch einen Gartenwasserzähler nicht verändert oder gemindert.
Poolbefüllungen
Nicht abgezogen werden darf hingegen das Frischwasser, welches zur Poolbefüllung von Schwimmbecken/Poolanlagen verwendet wird. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Schmutzwasser und muss daher der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt werden. Mengen, die per Gesetz der Kanalisation zugeleitet werden müssen, können keine Abzugsmengen darstellen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Wasser nicht auf dem Grundstück versickert werden darf.
