Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Gartenwasserzähler

Einbau und Betrieb von Gartenwasserzählern

Zuständigkeit und Vorgehen bei der Installation 

Da der Gartenwasserzähler Teil der Trinkwasserversorgung ist und somit im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde liegt, beachten Sie bitte folgende Schritte:

Erfragen bei der Gemeinde: Das genaue Vorgehen bei der Installation muss direkt bei Ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde erfragt werden.
Durchführung der Installation: Je nach Gemeinde wird die Installation entweder von dieser selbst durchgeführt oder muss durch eine fachlich qualifizierte Firma erfolgen.
Einbauvorschriften: Die Installation muss zwingend den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Frostschutz: Um den anerkannten Regeln der Technik zu genügen und Messfehler zu vermeiden, hat die Installation fest im frostsicheren Innenbereich (z. B. Keller, Hausanschlussraum) zu erfolgen.

Eichzeit und Ablauf der Gebührenbefreiung

Die Eichzeit eines Gartenwasserzählers beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf dieser 6 Jahre muss der Zähler ausgetauscht oder nachgeeicht werden. Erfolgt kein Austausch des Zählers nach Ablauf dieser Eichzeit, entfällt die Befreiung der Schmutzwassergebührersatzlos.

   

Hinweise:

Auswirkungen auf die Gebühr

Der Gartenwasserzähler reduziert ausschließlich die Schmutzwassergebühr, da das auf dem Grundstück verdunstende bzw. versickernde Gießwasser nicht dem öffentlichen Kanalsystem zugeführt wird. Die Niederschlagswassergebühr wird durch einen Gartenwasserzähler nicht verändert oder gemindert.

Poolbefüllungen
Nicht abgezogen werden darf hingegen das Frischwasser, welches zur Poolbefüllung von Schwimmbecken/Poolanlagen verwendet wird. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Schmutzwasser und muss daher der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt werden. Mengen, die per Gesetz der Kanalisation zugeleitet werden müssen, können keine Abzugsmengen darstellen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Wasser nicht auf dem Grundstück versickert werden darf.